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Lärmbelästigung durch Tischtennisplatte im Garten

JOOLA TischtennisplattenTischtennis ist ein beliebter Freizeitsport, den viele Gartenbesitzer gern auch im eigenen Garten ausüben. Das dabei ein gewisser Lärm entsteht, liegt in der Natur der Sache. Zum einen schlägt natürlich der Ball auf der Holzplatte auf, was an sich schon ein nicht zu überhörendes Geräusch ergibt. Wenn dazu noch Anfeuerungsrufe von Geschwistern oder Eltern kommen und der Sieger oder Verlierer seinen Gefühlen mehr oder weniger lautstark Luft macht, kann das den einen oder anderen Nachbarn schonmal stören. Bleibt die Frage, inwieweit sich daraus ein rechtliches Problem ergeben kann. Hierzu müsste es gesetzliche Regelungen oder juristische Urteile geben, die einen Hinweis darauf liefern würden, das der Lärm der von einem Tischtennisspiel ausgeht, wirklich als Lärmbelästigung gewertet werden könnte.

Ein Urteil aus dem Jahre 1991 gibt hier die Antwort – aber nur zum Teil

Lärmbelästigung durch Tischtennisplatte im GartenDas Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 1991 verurteilte eine Kirchengemeinde, die Tischtennisplatten-Modelle vor dem Gemeindehaus so aufzustellen bzw. so zu betreiben, dass die Nachbarn in den gesetzlich definierten Ruhezeiten nicht gestört werden. Das Gericht kam damals zu dem Schluss, dass der Lärm, der von einer Tischtennisplatte ausgeht wenn auf ihr gespielt wird, nicht zu den ortsüblichen Geräuschen in einer Wohnsiedlung gehört.

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Da das Spiel auf einer Tischtennisplatte, wie oben bereits erwähnt, durchaus mit einem gewissen Lärmpegel verbunden sein kann ergibt dies im Zusammenhang damit, dass diese Geräusche nicht als ortsüblich einzustufen sind eine Lärmbelästigung, die die Nachbarschaft zumindest in den gesetzlich festgelegten Ruhezeiten am Tag und am Wochenende nicht einfach so dulden muss. Damit ist die Lage abschließend geklärt und die Frage beantwortet … wenn da nicht der Deutsche Rechtsdschungel wäre..

Das Urteil von 1991 ist ein Urteil ohne Definition

Denn auch wenn es damals noch eine bundesweite Verordnung zum Thema Ruhezeiten gab – diese gibt es längst nicht mehr. Die Festlegung von Ruhezeiten ist inzwischen Ländersache und von den meisten Ländern an die Gemeinden delegiert worden. Somit kann die Frage, ob es sich beim Tischtennisspiel im Garten um Lärmbelästigung handeln könnte gar nicht allgemeingültig für ganz Deutschland und für alle Tageszeiten beantwortet werden.

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Das oben genannte Urteil gibt nur eine Gewissheit: Außerhalb der örtlich geltenden Ruhezeiten am Tag ist das Tischtennisspielen im Garten auf jeden Fall erlaubt.

Tipp Hinweise
Ruhezeiten beachten Ob es im eigenen Wohnort eine durch Satzung oder Landesrecht geregelte Mittagsruhe gibt, kann man am besten im Rathaus erfragen. Für die Nacht gilt in der Regel, dass zwischen 22:00 Uhr Abends und 6:00 Uhr morgens Nachtruhe herrscht. In dieser Zeit sollte man auf das Spiel an der Tischtennisplatte tunlichst verzichten. In manchen Gemeinden kann die Nachtruhe auch bis 7:00 Uhr andauern.
Gründung Allerdings kann man sich in einer Siedlung auch stets gut am Verhalten der Nachbarn orientieren. In einer Einfamilienhaussiedlung in der Nachbarn auch Mittags den Rasen mähen, wird kaum jemand etwas gegen mittägliches Tischtennisspielen im Garten haben. Allein der Sonntag und Feiertage könnten an dieser Stelle noch zu Schwierigkeiten führen, denn für diese Tage gelten auch (örtlich bedingt) eigene Lärmschutzregelungen.

Fazit: Die eine richtige Antwort für alle Gemeinden in Deutschland gibt es nicht – Aufschluss kann ein Anruf im Rathaus geben

Wer sich nicht mit den Stunden am Vor- und Nachmittag zufrieden geben und genau wissen möchte, ob er auch in der Mittagszeit oder an Sonn- und Feiertagen im Garten Tischtennis spielen kann, der sollte auf jeden Fall im Ordnungsamt der eigenen Stadt einmal anrufen. Hier wird man ihm eine konkrete Auskunft zu den Regeln vor Ort geben können.

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Generell ist ein solcher Anruf sehr hilfreich, wenn man Nachbarn hat bei denen man davon ausgehen muss, dass hier eine Beschwerde kommen könnte. Denn wenn man mit Fundstelle in der örtlichen Satzung oder der einschlägigen Landesrechtsnorm nachweisen kann, dass man mit dem Tischtennisspiel im Garten nichts verkehrtes tut, kann das böses Blut unter Nachbarn vermeiden.

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